6. Mit Stellungnahme vom 25. Januar 2024 äusserte sich das DVI, Rechtsdienst, zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 5. Januar 2024. Am 31. Januar 2024 replizierte der Beschwerdeführer. 7. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: