4. Mit Eingabe vom 5. Januar 2024 liess der Beschwerdeführer eine Verfügung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 29. Dezember 2023 einreichen, wonach er seit diesem Datum in die vorläufige Aufnahme seiner Ehefrau einbezogen werde. 5. Mit Verfügung vom 25. Januar 2024 wurde den Verfahrensbeteiligten die – infolge einer Massnahme des internen Belastungsausgleichs – geänderte Zusammensetzung des Spruchkörpers mitgeteilt. Zudem wurde die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers aufgefordert, eine Kostennote einzureichen.