3. Es sei über die vorangehende Ziffer 1/2 vorsorglich und unmittelbar nach Eingang der Beschwerde zu entscheiden; -4- 4. Es sei vor Entscheid Frist zur Einreichung der Kostennote zu setzen. 2. Dem Beschwerdeführer wurde am 29. September 2023 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 3. Das DVI, Rechtsdienst, übermittelte mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 die Verfahrensakten und beantragte mit Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.