Dieser Betrag wird zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Nachzahlung, vorgemerkt. C. 1. Gegen den Entscheid des DVI liess A._____ am 25. September 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen erheben: Rechtsbegehren: 1. Es seien der Vollzugsbefehl vom 3. April 2023 sowie der Entscheid vom 24. August 2023 aufzuheben; 2. Es sei vorläufig ein Aufschub des Strafvollzugs zu gewähren; 3. Eventualiter zu Ziffer 2 sei die Sache zur Abklärung des Sachverhaltes sowie zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückzuweisen;