Das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DVI), Amt für Justizvollzug (AJV), kündigte am 2. Dezember 2019 die Vorladung zum Strafvollzug an und wies auf die Möglichkeit der Verbüssung einer Freiheitsstrafe in einer besonderen Vollzugsform hin. Mit Verfügung vom 18. März 2020 wies das AJV das Gesuch von A._____ um Strafverbüssung in Form von gemeinnütziger Arbeit ab wegen fehlender Aufenthaltsberechtigung für die Schweiz. Das Aufgebot zum Strafantritt am 6. August 2020 im Zentralgefängnis Lenzburg erfolgte mit Vollzugsbefehl vom 10. Juni 2020.