3.3. Der Vollständigkeit halber gilt es festzuhalten, dass ein Widerruf der Zusicherung einer Kreditausfallgarantie dort infrage kommt, wo der Kreditausfallgarantievertrag noch nicht abgeschlossen ist. Der Widerruf ist ebenfalls möglich, wo die Darlehenssumme noch nicht bzw. noch nicht vollständig ausbezahlt wurde. Voraussetzung des Widerrufs der Zusicherung der Kreditausfallgarantie ist in diesen Fällen aber, dass der Kanton eine Handhabe hat, die Bank von (weiteren) Auszahlungen des Darlehens abzuhalten. Das öffentliche Interesse an einem Widerruf dürfte hier regelmässig höher wiegen als das Gebot der Rechtssicherheit.