2. Mit Eingabe vom 13. November 2023 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Der ursprüngliche Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin teilte dem Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 11. Dezember 2023 mit, dass sein Mandat erloschen sei. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 29. April 2024 beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: