2. Die BDO AG, welche vom DVI mit der Durchführung von Nachkontrollen beauftragt war, verlangte von der A._____ AG mit Schreiben vom 26. Januar 2022 zusätzliche Unterlagen ein. Aufgrund der entsprechenden Belege wurde in der Folge für die Jahre 2018 – 2020 von einer Überschuldung des Unternehmens ausgegangen. Im Hinblick auf einen allfälligen Widerruf der Kreditausfallgarantie gewährte das DVI der A._____ AG am 4. August 2022 das rechtliche Gehör. Die A._____ AG nahm am 22. August 2022 Stellung. 3. Am 28. September 2022 verfügte das Generalsekretariat des DVI: