Hinzu kommt hier, dass die vom eigentlichen Wohnbereich abgesetzte Küche nur auf einer Schmalseite gegen den Essbereich hin offen ist und sich anhand minimaler baulicher Massnahmen komplett abtrennen liesse (im Gegensatz zu den oben abgebildeten, voll in den Wohnraum integrierten Küchen). Schliesslich sorgt hier auch die Distanz zwischen dem Küchenfenster und dem Essbereich von über 3 m für eine genügende lärmmässige Abschirmung des lärmempfindlichen Wohn-/Essbereichs.