Er (der Beschwerdeführer) frage sich, ob er diesbezüglich getäuscht werden sollte. Auch der Abstand der Wärmepumpe (von 30 cm) zur Hausfassade des Gebäudes Nr. fff sei erst verspätet, mit Nachtrag im Katasterplan vom 29. Juli 2022 nachgewiesen worden. Nach Lieferantenangaben müsste sich dieser Abstand auf mindestens 35 cm belaufen. Für das Fundament der Pumpe fehlten bis heute Pläne. Irritiert habe ihn die Feststellung der Vorinstanz, dass Projektpläne im Massstab 1:100 nur für Hochbauten einzureichen seien. Das Erfordernis der Einreichung zweckmässiger Pläne betreffe auch Tiefbauten, wo die Vermassung etwas anders ausfallen könne, jedoch im Grunde auf dasselbe hinauslaufe. Auf das