3. 3.1. Der Beschwerdeführer fordert im Sinne der Gleichbehandlung und für die korrekte Beurteilung des Bauvorhabens die Einreichung qualitativ einwandfrei vermasster Bau- und Projektpläne. Die von der Baubehörde im vorliegenden Fall akzeptierten Baugesuchsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Situationen und Einträge im Katasterplan) seien für das Berufsbild des/der Zeichner/in EFZ geradezu eine Beleidigung. Ein aktueller Grundriss des UG, aus dem sich ergebe, dass eine Innenaufstellung nicht mit vernünftigem Aufwand zu realisieren sei, sei erst am 3. Januar 2023 beigebracht worden. Er (der Beschwerdeführer) frage sich, ob er diesbezüglich getäuscht werden sollte.