5.1.2 des angefochtenen Entscheids). Schon mit einer Betriebsdauer von nur drei Stunden pro Nacht wäre hingegen der nächtliche Planungswert von 45 dB(A) aufgrund eines Beurteilungspegels von 45,5 dB(A) leicht überschritten. Relativierend gilt es anzufügen, dass nach den schlüssigen und nachvollziehbaren Ausfüh- -5-