empfindlichen Raums in der Nachbarschaft (im Gebäude Nr. ggg auf der Parzelle Nr. bbb [andere Doppelhaushälfte]) wird in den Plänen nicht näher ausgewiesen, dürfte aber (bis zur Mitte des Fensters an der dortigen Nordwestfassade im 1. OG) schätzungsweise mindestens 7 m betragen (bei einer Querdistanz von 3,5 m der Wärmepumpe zur gemeinsamen Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen Nrn. hhh und iii und weiteren mindestens 3,5 m von dieser Grenze bis zur Mitte des Fensters im 1. OG (vgl. Vorakten, act.