II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Installation einer Luft-/Wasserwärmepumpe des Herstellers alpha innotec c/o ait-Schweiz AG und des Typs NP-AW-20-12 (Aussenaufstellung) auf der Parzelle Nr. aaa der Beschwerdegegner bzw. deren Bewilligungsfähigkeit am geplanten Standort an der Nordwestfassade des Doppeleinfamilienhaushälfte (Gebäude Nr. fff) in einem Abstand von 0,3 m zur Hauswand. Die Distanz zwischen der Wärmepumpe und dem nächstgelegenen Fenster eines lärm- -4-