Eine Berufung auf den Vertrauensgrundsatz würde im Übrigen auch am überwiegenden öffentlichen Interesse an der richtigen Durchsetzung des objektiven Rechts scheitern (vgl. zu dieser vorne Erw. II/3). Daran vermag eine sich aus der Korrespondenz zwischen AJV und JVA Solothurn gegebenenfalls ergebende, gegenüber dem Beschwerdeführer erteilte vorbehaltlose Zusicherung nichts zu ändern, weshalb auf eine Edition derselben verzichtet wird. - 30 -