Allerdings ist zu diesem Hinweis der JVA Solothurn auf eine "stärkere Chronifizierung der Persönlichkeitsanteile" vorab festzuhalten, dass es sich dabei nicht um eine medizinische Fachmeinung handelt. Ferner wird, soweit eine Chronifizierung bei einer Persönlichkeitsstörung oder bei akzentuierten Persönlichkeitsmerkmalen überhaupt denkbar ist, weder begründet noch ist ersichtlich, weshalb die Gefahr einer Verfestigung von negativen Persönlichkeitsanteilen im Strafvollzug höher sein soll als im Falle einer Entlassung, kann doch aufgrund der Erfahrungen im Strafvollzug ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer (nur) im