richte der JVA Solothurn vom 22. Mai 2023 (VA act. 05 131 ff.) und 31. Juli 2023 (VA act. 05 140 ff.) zu bestätigen. Auch wenn das überwiegend korrekte Verhalten im Vollzug nicht zwingend für eine positive Bewährungsprognose spricht, hat sich dieses positiv auf die Gesamtwürdigung auszuwirken. Dies insbesondere auch angesichts der selbstverwalteten monatlichen Zahlungen, die der Beschwerdeführer an die Opferhilfe leistet (siehe zuletzt VA act. 05 132 und 05 141).