in der verbliebenen kurzen Zeit zwischen der Untersuchung des Beschwerdeführers am 11. Januar 2021 zwecks Erstattung des Ergänzungsgutachtens und der Beendigung der Schematherapie am 24. März 2021 sich (durch diese Therapie) etwas an den beim Beschwerdeführer festgestellten Persönlichkeitsanteilen (überhöhtes Selbstbild, überwertige Aufladung des Themas Herkunft/Familie, Kontroll- und Dominanzbedürfnis, geringe Empathiefähigkeit, erhöhte Kränkbarkeit, hostil-feindselige Realitätsverarbeitung und Interpretation zwischenmenschlicher Konflikte als gezielte Schädigung seiner Person, vgl. Forensisch-Psychiatrisches Gutachten, VA