Dem Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn vom 2. November 2020 (siehe vorne Erw. II/3.2.2.2.3) ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer ab dem 5. August 2020 an der Schematherapie für Männer mit Gewaltstraftaten teilnahm (VA 06 079). Allerdings wird der Umfang anders wiedergegeben; es seien 30 wöchentliche Module à 100 Minuten geplant, wovon bereits neun stattgefunden hätten (VA act. 6 079). Weiter wird festgehalten, dass es den Anschein mache, als würden die komplexen Modelle der Schematherapie den Beschwerdeführer überfordern (VA act. 06 080).