3.2.2.3. Der Beschwerdeführer macht zu den erwähnten Gutachten und Berichten in seiner Beschwerde keine Ausführungen oder konkrete Beanstandungen. Er hält aber fest, dass er vom 5. August 2020 bis zum 24. März 2021 eine forensische Schematherapie besucht und diese trotz zwischenzeitlich erfolgter Aufhebung der ambulanten Massnahme erfolgreich abgeschlossen habe, was nirgends erwähnt sei.