Seine Reaktionen könnten dabei "durchaus sehr heftig und der Situation unangemessen ausfallen", aufbrausend und respektlos sein. Unter dem Titel "Tataufarbeitung und Wiedergutmachung" wird festgehalten, dass keine deliktorientierten Gespräche mehr stattgefunden hätten, der Beschwerdeführer selbstverwaltet monatliche Zahlungen von Fr. 30.00 an die Opferhilfe leiste und unverändert angebe, sich bewusst zu sein, einen grossen Fehler gemacht zu haben, die Vergangenheit aber nicht ändern zu können. - 18 -