So verhalte sich der Beschwerdeführer "mehrheitlich respektvoll und freundlich", zeige "weitgehend korrektes Vollzugsverhalten", wobei es gewisse Auffälligkeiten gäbe. Gegenüber Mitarbeitenden falle er wiederholt mit einem arroganten Kommunikationsstil auf, insbesondere, wenn er sich in seinem Stolz verletzt fühle und er reagiere sehr sensibel auf Kritik oder Anweisungen. Seine Reaktionen könnten dabei "durchaus sehr heftig und der Situation unangemessen ausfallen", aufbrausend und respektlos sein.