Deliktorientierte Gespräche hätten seit Aufhebung der ambulanten Massnahme nicht mehr stattgefunden. Der Beschwerdeführer leiste selbstverwaltet monatliche Zahlungen von Fr. 30.00 an die Opferhilfe. Kontakt pflege der Beschwerdeführer zu seiner Schwester im Kosovo und häufig zu seinem jüngsten Sohn. Besuch erhalte er nicht.