3.2.2.2.3. Im Therapieverlaufsbericht der Psychiatrischen Dienste Solothurn, Forensische Psychiatrie, vom 2. November 2020 (VA act. 06 078 ff.), verfasst von lic. phil. G._____, Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP und Dr. med. M._____, Oberarzt Forensische Psychiatrie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wird zusammenfassend festgehalten, dass der Beschwerdeführer zwar durchgehend eine gute formale Therapiemotivation zeige und verbalisiere, jedoch eine tatsächliche intrinsische Therapie- und Änderungsbereitschaft weitgehend zu fehlen scheine. Seine gutachterliche Diagnose der Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoiden Anteilen (siehe vorne Erw.