86 StGB): Neben einer stabilen deliktsrelevanten Veränderungsbereitschaft braucht es ein Problembewusstsein. Der Betroffene muss den Deliktsmechanismus kennen und verstehen sowie Risikosituationen und Frühwarnzeichen für risikoerhöhende Entwicklungen erkennen und sich Bewältigungsstrategien erarbeitet haben. Zu guter Letzt geht es darum, dass der Betroffene das erarbeitete Wissen auf der Handlungsebene umsetzen und auch nachhaltig anwenden kann, um künftige Straftaten zu vermeiden.