O., N. 7 zu Art. 86 StGB). Dieses definiert sich unter anderem durch eine schlechte finanzielle Ausgestaltung, geringe Bindung an schulische und berufliche Werte, geringe Strukturiertheit des familiƤren Le- - 13 - bens im Alltag, Alkohol- und Drogenproblematik sowie hohe Konflikthaftigkeit in der Familie.