Dabei ist in einem ersten Schritt zu klären, wie die Legalprognose bei Vollverbüssung der Freiheitsstrafe im Vergleich zur Legalprognose bei bedingter Entlassung einzustufen ist. Ist die Legalprognose bei Vollverbüssung im Vergleich zur bedingten Entlassung besser, d.h. ist die Rückfallgefahr bei Vollverbüssung der Strafe kleiner als bei bedingter Entlassung, ist die bedingte Entlassung zu verweigern. Ist die Legalprognose bei Vollverbüssung im Vergleich zur bedingten Entlassung demgegenüber gleich oder schlechter einzustufen, ist aufgrund weiterer Kriterien zu prüfen, ob eine bedingte Entlassung vorzugswürdig ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn dem Betroffenen bei bedingter Ent-