C. 1. Gegen diese Verfügung erhob B._____ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 20. September 2023 beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 12 ff): 1. Die angefochtene Verfügung vom 30. August 2023 sei aufzuheben. -6- 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers auf bedingte Entlassung sei gutzuheissen. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.