B. Am 10. Juli 2023 ersuchte B._____ beim AJV um bedingte Entlassung (VAact. 05 145). Am 11. August 2023 verfügte das AJV, dass B._____ nicht bedingt entlassen und die bedingte Entlassung nach Ablauf eines Jahres neu geprüft werde. Nachdem B._____ mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 21. August 2023 eine Begründung der Verfügung verlangt hatte (VAact. 09 125), erliess das AJV am 30. August 2023 folgende begründete Verfügung (act. 1 ff.): 1. Das Gesuch von B._____ auf bedingte Entlassung wird abgewiesen. 2. Die bedingte Entlassung wird spätestens nach Ablauf eines Jahres erneut geprüft. 3. [Zustellung]