8. Am 27. März 2023 zog B._____ ein am 16. April 2020 gestelltes Gesuch um Überstellung in den Kosovo zwecks Verbüssung der Reststrafe zurück (VA-act. 09 110 ff.). Mit Schreiben vom 26. Mai 2023 teilte das AJV dem Rechtsvertreter von B._____ mit, es werde beabsichtigt, gestützt auf Art. 24 des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kosovo über die Überstellung verurteilter Personen vom 14. Mai 2012 (SR 0.344.475) eine Überstellung gegen den Willen Bs._____ zu beantragen (VA-act. 09 115 f.).