___ einzulassen schien. Um ihm die Neuausrichtung der ambulanten, eng strukturierten, Behandlung an deliktrelevanten Problembereichen glaubhaft vermitteln zu können, wurde ein Wechsel der Vollzugs- und Behandlungssituation angestrebt (VA-act. 04 026). Am 15. Juni 2020 wurde B._____ in die Justizvollzugsanstalt Solothurn (JVA Solothurn) versetzt, wo der geschlossene Normalvollzug der Freiheitsstrafe und der Vollzug der ambulanten störungs- und deliktsspezifischen Behandlung weitergeführt wurden (VA-act. 04 034 ff.).