2. Am 9. April 2009 tötete B._____ seine getrennt von ihm lebende Ehefrau C._____, indem er mit einem illegal erworbenen Revolver Taurus in alkoholisiertem Zustand vier Schüsse aus nächster Nähe auf sie abfeuerte und, nachdem sie zu Boden gestürzt war, einen fünften Schuss auf sie abgab. Zudem gefährdete B._____ durch die fünffache Schussabgabe unmittelbar das Leben von D._____, die sich in ca. zwei bis vier Meter Entfernung zu C._____ befand und durch die abgegebenen Projektile hätte getroffen und lebensgefährlich verletzt bzw. getötet werden können (VA act. 02 015 ff., 02 019 f.).