Nachdem er einige Tage als Fassadenbauer angestellt war, die Stelle aber wieder verlor (VA act. 07 008), machte er sich 2008 erneut selbständig (VA act. 07 009). Finanziell kam es ab Mai 2006 zu Betreibungen gegen den Beschwerdeführer, die in den Jahren 2008 und 2009 zunahmen (VA act. 07 067). 2009 konsumierte der Beschwerdeführer täglich in erheblichem Umfang Alkohol. 2010 und 2012 wurde beim Beschwerdeführer eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert (VA act. 07 205, 07 073 ff.).