A. 1. Mit Schreiben vom 17. August 2022 eröffnete die Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) Djefri A._____, Q._____, sie habe die Absicht, die auf ihn eingetragenen zwei Waffen (Pistolen Glock) zu beschlagnahmen, ihm die Waffenfähigkeit vorläufig abzusprechen und seine Waffenfähigkeit zu überprüfen. Zugleich wies sie A._____ darauf hin, dass er auch die Möglichkeit habe, schriftlich auf seine beiden Waffen zu verzichten; diesfalls könnten sie ohne Beschlagnahme und ohne Kostenfolgen der Vernichtung zugeführt oder einer von ihm zu bezeichnenden waffenfähigen Person bzw. einem Waffenhandelsbetrieb ausgehändigt werden.