5.5. Zusammenfassend ist der geplante Lebensmittelmarkt (B._____-Filiale) für Fussgänger nicht genügend erschlossen. Die in den Baugesuchsunterlagen vorgesehene Fusswegverbindung von der öV-Haltestelle "Y._____, V._____" entspricht nicht der Wunschlinie und weist einen langen und komplizierten Umweg auf, welcher von den Fussgängern kaum akzeptiert wird. Zum anderen ist die geplante oberirdische Fussgängerquerung der Kyyy mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar. Der in der Duplik erstmals erwähnte gepflasterte Bereich vor den Parzellen Nrn. ddd und eee kommt als Fussgängererschliessung klarerweise ebenfalls nicht in Betracht.