Im Plan "Erreichbarkeit zu Fuss und mit dem Velo; Verkehrssituation" vom 9./11. Juni 2021 ist an der fraglichen Stelle auch keine "kommunale Fusswegverbindung" eingetragen (Vorakten, act. 67). Der Abschnitt ist ca. 45 m lang und ca. 1 m breit. Auf der einen Seite schliesst der gepflästerte Bereich direkt an die Fahrbahn (d.h. den Fahrradstreifen) an, auf der anderen Seite an zwei Privatparzellen (Nrn. ddd und eee) bzw. an die auf diesen befindlichen Hecken, Ein-/Ausfahrten sowie eine Mauer. - 20 -