Daran ändert im Übrigen auch nichts, wenn von einem bloss "provisorischen Gehweg" oder einer "(provisorischen) Fussgängererschliessung" gesprochen wird. Die Querung wird dadurch nicht sicherer. Abgesehen davon ist die Bezeichnung fragwürdig, wies das BVU, Abteilung Tiefbau, in seiner Stellungnahme vom 7. Dezember 2021 doch ausdrücklich darauf hin, dass eine Umsetzung des seitens der Stadt Q._____ erwähnten kantonalen Bauprojekts, mit welchem entlang der Kyyy u.a. ein Gehweg bis zur Parzelle Nr. aaa vorgesehen sei, in absehbarer Zeit nicht erfolgen werde (Vorakten, act. 89).