Die mit der Baubewilligung vom 9. Mai 2022 mitbewilligte Fussgängerquerung (vgl. bewilligte Planunterlagen in den kommunalen Akten; ferner: Vorakten, act. 94 ff.) dürfte – im Vergleich zu heute – die Situation für Fussgänger, welche die Strasse queren müssen, zwar etwas verbessern (da die Fussgänger nicht mehr in der Ein-/Ausfahrt der Fahrzeuge, sondern ein paar Meter nebenan queren), von einer rechtsgenügenden Fussgängerquerung zur Erschliessung des geplanten Lebensmittelmarkts für Kunden, die zu Fuss kommen, kann jedoch keine Rede sein. Vor Augen zu halten ist dabei auch, dass bei den Kunden auch mit Kindern, Jugendlichen und