Davon, dass mit einem nicht unerheblichen Anteil an Kunden zu rechnen ist, die zu Fuss kommen, geht im Übrigen auch die Beschwerdegegnerin aus. Sie betonte vor Vorinstanz, dass selbst bei den B._____-Filialen, die primär mit dem PKW erreicht würden, der Anteil der Kunden, die zu Fuss oder per Velo kämen, sehr hoch sei (Vorakten, act. 144).