Im Rahmen des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens räumte das BVU, Abteilung Tiefbau, ein, mit der im Rahmen des Bauvorhabens geplanten Fussgängerquerung bei der U-Strasse (Kyyy) solle für sämtliche erwähnten Parzellen eine (provisorische) Erschliessung für Fussgänger geschaffen werden. Die Fussgängerquerung entspreche jedoch klar nicht dem Ausbaustandard der Abteilung Tiefbau für eine Fussgängerquerung, zumal sie weder über einen Fussgängerstreifen noch eine Mittelinsel verfüge und auch nicht beleuchtet sei. In Anbetracht der Gegebenheiten, dass die genannten Parzellen bzw. das Gewerbegebiet zurzeit gänzlich nicht erschlossen seien und eine Fussgängererschliessung erst im Rahmen