Damit ist zwar klar, dass die Fussgängerquerung über die Kyyy bewilligt wurde, eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die Querung der Verkehrssicherheit nun genügt, enthält die Baubewilligung (inkl. der Teilbewilligung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen) allerdings nicht. Im Rahmen des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens räumte das BVU, Abteilung Tiefbau, ein, mit der im Rahmen des Bauvorhabens geplanten Fussgängerquerung bei der U-Strasse (Kyyy) solle für sämtliche erwähnten Parzellen eine (provisorische) Erschliessung für Fussgänger geschaffen werden.