100, 106). Der Stadtrat erteilte am 9. Mai 2022 die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. Die Bedingungen und Auflagen der Teilbewilligung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 6. April 2022 wurden als integrierender Bestandteil der Baubewilligung bezeichnet (vgl. Vorakten, act. 109 ff., namentlich act. 112).