ersichtlich wäre, würde nicht noch eine Querlatte des Holzzauns fehlen. Zudem werde dieser (angesichts der bestehenden Nutzungen auf den Parzellen Nrn. aaa und ccc) zurzeit kaum benötigt bzw. in Anspruch genommen. Er habe bislang lediglich für ein paar wenige Fussgängerüberquerungen gedient. Für die nun anzunehmende Fussgängerfrequentierung sei dies jedoch sicherlich nicht vorgesehen und aus Sicht der Verkehrssicherheit auch nicht mehr vertretbar. Auch mit den vorgeschlagenen Massnahmen könne dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form noch keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden.