Diese Fussgängererschliessung sei im Zuge des Neubaus der Autogarage D._____ im Jahre 2010 vom Kanton erstellt worden und sei offensichtlich ausreichend. Sie sei seither nicht verändert worden. Bis zum Umbau der Kyyy (neuer Kreisel) werde vorgeschlagen, als zusätzliche Massnahme und zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Fussgängerführung im Einmündungsbereich der Grundstückszufahrt eine Fussgänger-Bodenmar- kierung anzubringen. Es sei wichtig, dass während des Umbaus der Kantonsstrasse Kyyy die Erschliessung für Fussgänger und Velos weiterhin in dieser Form gewährleistet bleibe. Im Rahmen der Erstellung des neuen Kreisels sei eine Fussgängerführung von der Bushaltestelle ("Y._____,