Auch der Stadtrat äussert sich dazu nicht. Seitens der Stadt wurde in der Stellungnahme vom 11. November 2021 (3. Unterlagenergänzung) immerhin festgehalten, aus ihrer Sicht fehle im Vernehmlassungsplan "S-Strasse N._____- Z._____" vom 18. Dezember 2017 die Fussgängerverbindung der Parzelle auf der Seite der Kantonsstrasse Kxxx, was (inkl. Querung) ins Projekt des Kreisels aufgenommen werden müsste (vgl. Vorakten, act. 81 und 86). Ob eine Fussgängerverbindung entlang der Kxxx jemals erstellt wird, um von der öV-Haltestelle "Y._____, V._____" bzw. den dort liegenden/anschliessenden Wohnquartieren zur Parzelle Nr. aaa zu gelangen, ist jedoch völlig unbestimmt.