Dies sieht auch das BVU, Abteilung Verkehr, als kantonale Fachstelle so, kam sie doch ebenfalls zum Schluss, bei der Fussgängererschliessung, insbesondere ab der öV-Haltestelle "Y._____, V._____" bestünden gewisse Defizite. Diese entspreche nicht der Wunschlinie, weise eine langen Umweg auf, welcher kaum angenommen werde und entspreche somit nicht der entsprechenden Norm (vgl. Vorakten, act. 146, 179 f.).