Dass die Fussgänger den in den Baugesuchsunterlagen vorgesehenen langen Umweg – der zudem durch zwei Unterführungen (Kxxx und Kyyy) führt und bei dem die vielbefahrene Kyyy (HVS mit einem DTV von 9'451 [Jahr 2023], vgl. AGIS-Karte "Verkehrszählungen"; die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt zudem 60 km/h) auch oberirdisch (ohne Fussgängerstreifen und/oder Mittelinsel sowie ohne Beleuchtung) gequert werden muss – annehmen werden, erscheint nach dem Gesagten äusserst zweifelhaft. Dies sieht auch das BVU, Abteilung Verkehr, als kantonale Fachstelle so, kam sie doch ebenfalls zum Schluss, bei der Fussgängererschliessung, insbesondere ab der öV-Haltestelle "Y._____, V.___