Wie oben dargelegt, wird von den meisten Benutzergruppen ein Umwegfaktor um die 1.2 noch akzeptiert. Die Fusswegverbindung von der öV- Haltestelle "Y._____, V._____" zur geplanten B._____-Filiale weist jedoch einen Umwegfaktor von 2.6 auf, der deutlich über 1.2 liegt. Wird der Umwegfaktor zu hoch, sinken die Akzeptanz und der Benutzungsgrad einer Anlage bzw. steigt die Anzahl der Regelmissachtungen (vgl. VSS-Norm SN 640 070, Ziffer 18.3). Grundlage für die Fusswegnetze sind die Wunschlinien. Sie zeigen auf, welche Ziele und Quellen miteinander zu verbinden sind (VSS-Norm SN 640 070, Ziffer 27.1; Vorakten, act. 146). - 15 -