5.2.2. Die Parzelle Nr. aaa befindet sich in der öV-Güteklasse B (vgl. Aargauisches Geographisches Informationssystem [AGIS], Karte "öV-Güte- klassen"; Vorakten, act. 146), womit sie mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar ist . Die beiden öV-Haltestellen "Y._____, V._____" und "Y._____, Sportanlage Z._____" befinden sich ca. 130 m bzw. 160 m (Luftlinie) von der geplanten B._____-Filiale entfernt. Gemäss den Baugesuchsunterlagen erfolgt die Fussgängererschliessung von der öV-Halte- stelle "Y._____, V._____" via Fussgängerunterführung der Kxxx – QQ- Strasse – Fussgängerunterführung der Kyyy / öV-Haltestelle "Y._____, Sportanlage Z.__