Dabei sind mögliche Anpassungen von bestehenden Verkehrsanlagen zu berücksichtigen. Jede erzwungene Abweichung von der direkten (Luftlinien-)Verbindung zu einem Ziel sei ein Umweg. Das Verhältnis der tatsächlichen Gehdistanz zur direkten Verbindung werde als Umwegfaktor bezeichnet. Die Akzeptanz von Umwegen sei abhängig vom Verkehrszweck, von der gesamten Gehdistanz und bei Querungen auch von der Verkehrsdichte des zu querenden Stroms. Von den meisten Benutzergruppen werde ein Umwegfaktor um die 1.2 noch akzeptiert (Vorakten, act. 146; siehe auch VSS-Norm SN 640 070, namentlich Ziffern 18, 18.3, 20, 21, 23, 27; Vorakten, act. 146).